Ab dem 28.12.2021 gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung.
Ab sofort ist 2G+ gefordert. Das bedeutet, dass jeder Teilnehmer am Trainings- oder Spielbetrieb zusätzlich zur Impf- oder Genesenenbescheinigung einen bescheinigten max. 24 h alten Schnelltest bei jedem Training / Spiel vorweisen muss.
Dies gilt bis zum 09.01. auch für SchülerInnen, da aufgrund der Ferien keine Schultestungen vorgenommen werden. Ab dem 10.01.2022 gelten die SchülerInnen aufgrund der Schultestungen als getestet.
Coronaschutzverordnung
