Coronaschutzverordnung

Ab dem 28.12.2021 gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung.

Ab sofort ist 2G+ gefordert. Das bedeutet, dass jeder Teilnehmer am Trainings- oder Spielbetrieb zusätzlich zur Impf- oder Genesenenbescheinigung einen bescheinigten max. 24 h alten Schnelltest bei jedem Training / Spiel vorweisen muss.

Dies gilt bis zum 09.01. auch für SchülerInnen, da aufgrund der Ferien keine Schultestungen vorgenommen werden. Ab dem 10.01.2022 gelten die SchülerInnen aufgrund der Schultestungen als getestet.